Zum Hauptinhalt der Seite springen

#13

Im gesetzlichen Rahmen

Im Juni 1949 wird die St. Joseph-Stiftung nach Bundesrecht als gemeinnützig anerkannt. Sie genießt steuerliche Vorteile und verpflichtet sich, auf Gewinne zu verzichten und preisgünstige Wohnungen zu bauen.

#Innovativ #Kirchlich-Sozial

Mit dem Satzungszweck, Wohnraum für bedürftige Menschen zu schaffen, vor allem für Flüchtlinge aus dem Osten, erfüllt die St. Joseph-Stiftung die wichtigste Voraussetzung für ein gemeinnütziges Unternehmen. Schon seit dem 19. Jahrhundert fördert der Staat den Bau von Wohnungen durch steuerliche Vergünstigungen. In den zerstörten Städten und der Wohnungsnot nach 1945 bekommt die Gemeinnützigkeit eine neue große Bedeutung, der Staat schafft Anreize, damit kommunale oder kirchliche Unternehmen Wohnraum schaffen.

Die Gemeinnützigkeit ist jedoch auch ein starres Korsett: Größe und Ausstattung der Wohnung sind ebenso festgelegt wie die „Kostenmieten“. Beim Bau von Eigenheimen gelten ebenfalls gesetzliche Richtlinien.

Als die Gemeinnützigkeit 1990 abgeschafft wird, nutzt die St. Joseph-Stiftung die Chancen, freier zu wirtschaften, auch jenseits des Wohnungsbaus im engeren Sinn.